Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Pflichtverteidiger sollen künftig bei der ersten polizeilichen Vernehmung in einem Ermittlungsverfahren anwesend sein dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vor, berichtet Redaktionsnetzwerk Deutschland (Donnerstagausgabe).
Bei schweren Straftaten muss der Angeklagte einen Anwalt haben, der ihn unterstützt und seine Interessen vertritt. Minister Bushman möchte den Einsatz von Pflichtverteidigern bei polizeilichen Ermittlungen ausweiten. Bisher war es notwendig, in diesem frühen Stadium einen Pflichtverteidiger anzufordern, aber von nun an wäre es laut Gesetzentwurf Standard, einen Pflichtverteidiger aus den ersten polizeilichen Ermittlungen heraus einzusetzen. „Das vorläufige Verfahren hat bereits den Weg für das nächste Verfahren vorgezeichnet“, heißt es in der Begründung des Bushman Bill.
Die Änderungen sind Teil eines Gesetzespakets, um „Strafverfahren moderner und realistischer zu gestalten“, das Bushman am Mittwoch einer Abstimmung im Bundesministerium vorgelegt hat. Bushman ist außerdem der Ansicht, dass das Recht einer Verlobten, die Aussage zu verweigern, abgeschafft werden sollte und stattdessen Gemeinschaften wie die Ehe geschützt werden sollten. Personen, die unverheiratet mit ihrem Partner zusammenleben, müssen nicht mehr gegen ihn aussagen.
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